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Das Fundament - darauf können Sie bauen

Jedes Bauvorhaben be­ginnt mit der Gründung, d. h. mit der Betonierung des Fundaments. Das Fundament bil­det die Grundlage und hat die Aufgabe sämt­li­che Lasten des ent­ste­hen­den Gebäudes zu tra­gen und diese in den Baugrund ein­zu­lei­ten. Egal, ob es sich nun um ein Einfamilienhaus oder ein Großprojekt han­delt: Wenn das Fundament nicht si­cher ge­grün­det ist, kann es für jeden Bauherren exis­ten­zi­el­le Folgen haben.

Frisch gegossene, rechteckige Betonfundamentplatte in einer ausgehobenen Baugrube.

Trag­fähig­keit und Frost­sicherheit

Grundvoraussetzung ist ein trag­fä­hi­ger Baugrund, damit zu­künf­ti­ge Lasten nicht zu Bauschäden füh­ren. Gegebenenfalls muss nach­ver­dich­tet wer­den. Außerdem müs­sen Fundamente frost­frei ge­grün­det wer­den, d.h., dass jedes Fundament in der Regel eine Mindesttiefe von 80 cm auf­wei­sen muss. So wer­den Bewegungen des Bauwerks durch ge­frie­ren­de und sich aus­deh­nen­de Feuchtigkeit und damit mög­li­che Risse und Bauschäden verhindert.

Welches Fundament sich am bes­ten für ein Bauvorhaben eig­net, hängt von den zu er­war­ten­den Lasten (s. Statik) und von der Beschaffenheit des Baugrundes ab.

Welche Fundament­arten werden unter­schieden?

Streifen­fundament

Das Streifenfundament wird mit­tig unter tra­gen­den Wänden an­ge­ord­net und über­nimmt die Ableitung der auf ihr ste­hen­den Lasten. In den dazu aus­ge­schach­te­ten Streifen wird Ortbeton ein­ge­füllt. Bei be­wehr­ten Fundamenten er­stellt man zu­nächst eine Sauberkeitsschicht aus Beton, er­rich­tet dann die Bewehrung und füllt dann Ortbeton ein. Zur Formgebung wird teil­wei­se mit­hil­fe einer Schalung und Abstandhaltern ge­ar­bei­tet. Die Dimensionierung des Fundaments ist neben den zu er­war­ten­den Lasten ab­hän­gig von der Tragfähigkeit des Bodens. Achtung bei Grenzbebauungen: Das Fundament darf ma­xi­mal bis zur Grundstückgrenze rei­chen, nicht dar­über hin­aus. In sol­chen Fällen wer­den Winkelfundamente vorgesehen.

Punkt­fundament

Punkt- oder Einzelfundamente wer­den un­ter­halb von Stützen, die vor­wie­gend im Skelettbau (z. B. im Hallenbau) ein­ge­setzt wer­den, an­ge­ord­net. Bei der Erstellung aus Ortbeton wer­den Stütze und Fundament über eine Anschlussbewehrung mit­ein­an­der ver­bun­den. Fertigteilstützen hin­ge­gen wer­den in das Fundament eingespannt.

Boden­platte

Die aus einer Betonplatte be­stehen­de Bodenplatte (auch Sohle oder Sohl­platte genannt) kann bei ent­spre­chend grö­ße­rer Dimen­sio­nierung auch die Funktion des Fundaments über­neh­men, so kann man auf ein Streifen­fundament und auf die damit ver­bun­de­nen Aus­schach­tungs­arbeiten ver­zich­ten. Dies wird häu­fig im pri­va­ten Wohnungsbau prak­ti­ziert und ist vor allem dann emp­feh­lens­wert, wenn die Methode wirt­schaft­li­cher ist als die Erstellung von Einzel- bzw. Streifen­fundamenten.

Um dem Wärmeschutz Rechnung zu tra­gen, soll­te die Bodenplatte gegen das Erdreich ge­dämmt wer­den, ins­be­son­de­re, wenn kein Keller ge­plant ist.

Baugründung mit Bodenplatte - Schritt für Schritt:

  1. Mutterboden abtragen
  2. Untergrund ggfs. Verdichten
  3. Verlegung einer Kiesschicht (kapillarbrechende Schicht)
  4. Grundleitungen für Abwasser und Regenwasser verlegen
  5. Einmessen und Ausnivellieren
  6. Einbringen der Sauberkeitsschicht aus Magerbeton
  7. Aufbringen einer Folie als Feuchteschutz
  8. Verlegung einer druckfesten Dämmung
  9. Herstellen der Schalung
  10. Aufbringen der Bewehrung
  11. Fundamenterder einbringen
  12. Einbringen des Ortbetons u. Erstellung der Betonplatte

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