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BK Baukonzepte
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Lust auf ein Tiny-House?

Wir von BK Baukonzepte aus Willstätt-Legelshurst beraten Sie gern!

Die eigenen vier Wände genießen und sich trotz­dem nicht für den Rest des Lebens ver­schulden müssen - das sind die Haupt­argu­mente, die auch hier­zu­lande ein immer stärker werden­des Interesse an Tiny-Houses (= winzige Häuser) aus­gelöst haben.

schlafende Frau

Was ist ein Tiny-House?

Während man mit den ursprüng­lich aus den USA kommenden Tiny-Houses eigentlich kleinste Wohn­häuser auf Rädern meint, die ihren Stand­ort beliebig ändern können, sind hier bei uns eher stationäre Mini- oder Kleinst­häuser (auch Mikro- oder Single­häuser genannt) gefragt.

Während bewegliche Tiny-Houses in seltenen Fällen über mehr als 15 m2 verfügen, bieten stationäre Mini­häuser in der Regel mehr Platz (ca. 30-80 m2) zum Wohnen, Schlafen, Kochen sowie für Dusche und WC.

Was sind die Beweg­gründe?

Den Besitzern von Tiny-Houses geht es hier­zu­lande neben der finan­ziellen Unab­hängig­keit häufig auch um die Redu­zierung auf das Wesent­liche sowie Nach­haltig­keit und Umwelt­schutz (Stichwort: minimale Flächen­versiegelung).
In Zeiten immer knapper werdenden Wohn­raums bieten Tiny-Houses überdies eine Mög­lichkeit, selbst kosten­günstigen Wohn­raum zu schaffen.

Die Vorteile im Überblick:

  • Wohnen in den eigenen 4 Wänden
  • Geringe Bau- und Unter­haltungs­kosten
  • Miet­zahlungen entfallen
  • Finan­zielle Unab­hängig­keit (geringere Kredite not­wendig)
  • Konzen­tration auf das Wesent­liche
  • Unbe­schwerter Leben ohne Ballast (Besitz­tum kann Belastung sein)
  • Umwelt­schonende Bau­weise
  • Minimale Flächen­versiegelung
  • Energie­sparend Wohnen
  • Wohnen im Einklang mit der Natur

Benötige ich für ein Tiny-House eine Bau­genehmi­gung?

Wenn das geplante Objekt dauer­haft Wohn­zwecken dienen soll, wird in Deutsch­land selbst für kleinste Gebäude eine Genehmi­gung benötigt. Daher ist es ratsam, sich vorab beim Bauamt Ihrer Gemeinde über die für Ihr Vorhaben gültigen Bestimmungen zu erkundigen.

Welches Grund­stück eignet sich für den Bau eines Tiny-Houses?

Grund­sätzlich eignen sich erschlossene (also an das öffentliche Netz angeschlossene) Grund­stücke in Wohn- oder Misch­gebieten. Zu beachten sind der jeweilige Bebauungs­plan sowie örtliche Gestaltungs­satzungen.
Schwierig wird es, wenn das Wunsch­grundstück im Außenbereich liegt.

Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom

Die Erschließung an öffentliche Ver- und Ent­sor­gungs­netze sind in Deutschland Voraus­setzung für die Bebau­bar­keit von Grund­stücken. Inwie­weit sich ein Tiny-House oder Mini­haus autark versorgen und ob statt des An­schlusses an die Kanali­sation die Nutzung einer Sammel­grube zulässig ist, muss vorab mit der zuständigen Gemeinde geklärt werden.

Gilt auch bei Kleinst­häusern das Gebäude­energie­gesetz (GEG)?

Wärmschutz­an­forde­rungen an die gesamte Außen­hülle sind lt. Gebäude­energie­gesetz zu erfüllen. Ein Energie­ausweis, der die Energie­effizienz eines Gebäudes beurkundet, ist erst ab Wohn­flächen von über 50 m2 erforderlich.

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